Direkt zum Inhalt

Die CSU hat im Laufe ihrer Geschichte sieben Grundsatzprogramme vorgelegt. Die Zehn-Punkte-Erklärung vom 31. Dezember 1945 enthielt bereits sämtliche über die Jahrzehnte gültigen Orientierungen für eine Gestaltung des Gemeinwesens „im Geiste des Christentums und einer wahren sozialen Gesinnung“: Demokratie, Freiheit, Rechtsstaat, Föderalismus, Subsidiarität, soziale Gerechtigkeit, internationale Friedensgestaltung. 

Alle folgenden Grundsatzkommissionen versuchten, mit ihren Programmen Antworten zu geben auf die Krisen ihrer Zeit. Sie dienten der innerparteilichen Selbstvergewisserung und Profilschärfung ebenso wie sie Wegweisungen für die drängenden Fragen und neuen Herausforderungen der jeweiligen Zukunft geben wollten. Ziel der Diskussionsprozesse war es, auf der breiten Basis der Volkspartei die Plausibilität der eigenen Maßstäbe zu prüfen und mit ihnen politische Gestaltungsansprüche in einer pluralistischen Gesellschaft zu begründen. 

So spiegelt sich in den Programmen mit ihren konkreten Themenfeldern und Schwerpunktsetzungen der gesellschaftliche und politische Wandel Bayerns seit 1945 wider. Sie zeigen an der jeweiligen inhaltlichen Erweiterung und Ausdifferenzierung die Modernisierungspolitik entlang der klaren pro-grammatischen Orientierungslinie, die die CSU von 1945 bis zum Grundsatzprogramm von 2016 basierend auf den christlichen Sozialethiken, auf Humanismus, Aufklärung und freiheitlicher Wertüberzeugung vertreten hat. „Eine ‚Allerweltspartei‘ ist die CSU nie gewesen“ (Heinrich Oberreuter). 

Wir laden Sie herzlich ein, mit den ehemaligen und aktuellen Vorsitzenden der Grundsatzkommissionen der CSU die Entwicklung der Programmdiskussionen in der CSU zu beleuchten.